Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit "Der Hochzeitsfilmer". Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.

§2 Vertragsabschluss

Auf Basis einer schriftlichen, telefonischen oder online gestellten Anfrage erstellt der Hochzeitsfilmer ein schriftliches Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Angebote sind immer unverbindlich und kostenlos.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Ab dieser ist die Buchung des vereinbarten Termins verbindlich.

§3 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

Sollte das gelieferte Endprodukt beschädigt sein, bietet der Hochzeitsfilmer kostenlosen Ersatz.

Das Endprodukt wird nach branchenüblichen Standards (Full-HD) produziert und auf hochwertigen USB-Sticks bzw. DVD Rohlingen oder externen Festplatten geliefert. Der Hochzeitsfilmer testet die Medien auf handelsüblichen Set-Top-Playern, TV's bzw. PC’s, die Kompatibilität mit allen Wiedergabegeräten, insbesondere jenem des Auftraggebers, kann aber nicht garantiert werden. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten übernimmt der Hochzeitsfilmer keine Haftung.

Der Hochzeitsfilmer ist bemüht, alle vereinbarten Szenen vollständig zu dokumentieren und ein hochwertiges Endprodukt zu liefern. Sollte das Endprodukt dem Auftraggeber jedoch nicht gefallen, ist eine kostenlose Nachbesserung ausgeschlossen.

Der Hochzeitsfilmer haftet nicht für Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Die Haftung ist grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§4 Zahlung

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung auf das beauftragte Auftragsvolumen zu leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des Endproduktes fällig.

Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, sind folgende Entschädigungen zu leisten:

10- 5 Wochen vor dem ersten Drehtermin 30 % des Gesamtbetrages

bis 7 Tage vor Dreh: 50% des Gesamtbetrages

weniger als 7 Tage vor Dreh: 100% des Gesamtbetrages

Nach Fertigstellung der Arbeit wird die Ware bei Abholung Bar bezahlt oder per Vorkasse, anschließend wird das Produkt verschickt.

§5 Zahlungsverzug

Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr von 10 Euro zu beheben.

§6 Ausfall

Kann der Auftrag seitens der Hochzeitsfilmer (aufgrund von Krankheit etc.) nicht erfüllt werden, wird sich der Hochzeitsfilmer bemühen, ein gleichermaßen qualifiziertes Ersatzteam zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung vollständig refundiert. Der Auftraggeber hat allerdings keinen Anspruch auf Schadensforderungen.

§7 Nutzungsrecht


Das Endprodukt bleibt bis zur Lieferung Eigentum von der Hochzeitsfilmer. Durch die Lieferung und Begleichung aller Forderungen wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt übertragen.

Der Hochzeitsfilmer behalten sich das Recht vor, das Material zu Präsentationszwecken zu nutzen bzw. anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen, sofern nichts Anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

Das Produkt ist vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.

§8 Verpflichtungen & Rechte Dritter

Bei einer Hochzeit arbeitet der Hochzeitsfilmer ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische Dokumentation der Hochzeit umfasst. Es wird ausschließlich für den Auftraggeber gearbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personenrechte und Drehgenehmigungen für die vereinbarten Drehorte einzuholen und hat sicherzustellen, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Der Hochzeitsfilmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen, und haften nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte und deren Verwendung.

Für jegliches Bild-, Foto-, Video-, Ton- und Musik-Material, das vom Auftraggeber dem Hochzeitsfilmer für die Verwendung im Endprodukt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Auftraggeber die Einholung bzw. Abklärung der Nutzungsrechte.

§9 Unterstützung & Datenschutz

Der Hochzeitsfilmer wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Hochzeitsfilmer alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Sowohl der Hochzeitsfilmer als auch der Auftraggeber verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, als vertraulich zu behandeln.

§10 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichem Ausmaß nach Vertragsabschluss, so behaltet sich der Hochzeitsfilmer das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten.

§11 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung rechtlicher Schritte berechtigt.

§12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gmunden.

 

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Filmproduktion Klaus Enser

Grasberg 92

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